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Allgemeine Geschäftsbedingungen der "Wüstefeld Medienproduktion" PDF Drucken E-Mail

1. Gültigkeit der Bedingungen

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Mit Annahme des Angebotes oder der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber/Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, betreffend den erteilten Auftrag.

1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Angebotes/Auftrages einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.

1.3 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen "Wüstefeld Medienproduktion" und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

2. Gestaltungsfreiheit, Auftrag

2.1 Bei der Auftragsbearbeitung gilt Gestaltungsfreiheit, sofern vom Auftraggeber keine konkreten Vorgaben gemacht werden.

2.2 Der Auftraggeber hat rechtzeitig die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, wird er unaufgefordert mitteilen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

2.3 Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der, der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" nur insoweit verpflichtet, als diese schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung für diese Überprüfung übernimmt die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" nur, sofern diese vertraglich besonders (schriftlich) festgelegt ist. Die o. g. Unterlagen und Informationen werden von der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

2.4 Die von der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" aufgestellten Zeitpläne enthalten in jedem Fall nur Annäherungswerte. Eine vereinbarte Ausführungsfrist beginnt erst nach Vorlage der vom  Auftraggeber gem. Ziffer 2.2 zu stellenden Unterlagen. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Dienstleistung erbracht worden ist. Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen wie Streiks und Aussperrungen und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der "Wüstefeld Medienproduktion" liegen, gleichwohl, ob sie bei der Firma "Wüstefeld Medienproduktion", einem Unterlieferer oder Sachverständigen eintreten, soweit solche Ereignisse die Fertigstellung der Ablieferung der Dienstleistung erheblich beeinflussen. Die vor bezeichneten Umstände hat das Unternehmen "Wüstefeld Medienproduktion" auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt.

3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Jeder der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" erteilte Dienstleistungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

3.2 Für die Entwürfe, Werkzeichnungen, Fotos, Musikstücke, Modelle usw. der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" als persönliche geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Die unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

3.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der "Wüstefeld Medienproduktion" und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

3.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Voraussetzung ist die Realisierung der unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten durch den Auftraggeber. Sieht der Auftrag keine andere Regelung vor, wird dem Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.

3.6 Die übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung der Firma "Wüstefeld Medienproduktion".

3.7 Der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" verbleibt das Recht, Arbeitsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf seinem Namen schützen zu lassen. Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hat das Recht, Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Auftrages gemacht werden, auch im Rahmen anderer Aufträge und für andere Auftraggeber zu verwenden.

3.8 Das Recht zur Nutzung der unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten durch den Auftraggeber erlischt, wenn die Rechnung an die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" vier Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt wurde und die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" dem Auftraggeber zur Zahlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass das Nutzungsrecht nach dem Ablauf der Frist in Fortfall gerät. Das Recht zur Nutzung der unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten erlischt ferner, wenn diese Arbeiten noch nicht bezahlt wurden und der Auftraggeber seine Zahlung eingestellt hat, insbesondere in Insolvenz oder Vermögensfall gerät oder die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen durchgeführt wird. Ein etwa übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Auftraggebers erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Auftraggeber in Konkurs fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Konkurses nicht vom Konkursverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.

3.9 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" räumt seinen Auftraggebern ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Nutzungsrecht an von ihm zu erstellenden Entwürfen zu den unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten ein. Diese dienen lediglich der Entwicklung von Lösungen und bereiten die Entscheidungsfindung zur Auswahl eines Entwurfes vor.

3.10 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers.

3.11 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.12 "Wüstefeld Medienproduktion" hat das Recht auf Urheberbenennung.

4. Vergütung

4.1 Die unter Ziffer 3.2 genannten Arbeiten bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.

4.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage der Preislisten der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

4.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Nutzungshonorar.

4.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart wird.

4.5 Die änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen, welche die Höhe bzw. Menge der vereinbarten Leistungen überschreiten, werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.6 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages vernünftigerweise eingegangen werden müssen. Sie ist berechtigt, einen Vorschuss für planbare Auslagen vom Auftraggeber zu verlangen, z. B. für Auslagen für die Anmietung von technischem Equipment, Nebenkosten, Kosten und Spesen für Reisen.

4.7 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Hierzu wird die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" ausdrücklich bevollmächtigt. Sofern im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.

4.8 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

4.9 Bei Zahlungsverzug kann die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinzsatz der Europäischen Zentralbank verlangen (nach§1DüG).

4.10 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hohe finanzielle Vorleistungen bzw. beträgt das Gesamtvolumen des Auftrages mehr als 1.000,00 € netto, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und ein Drittel 14 Tage nach dem Datum der Schluss- Rechnung. Auslagen und Kosten sind bei Erhalt der hierfür angefertigten Rechnungen fällig.

4.11 Soweit es nicht anders bestimmt ist, sind die im Vertrag vereinbarten Honorare bzw. die Gesamtvergütung Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.12 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An seinen Arbeiten räumt die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" nur Nutzungsrechte ein, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5.2 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hat Anspruch auf für das Unternehmen kostenlose überlassung von Ablichtungen seiner Arbeiten bzw. von Arbeiten, die mit Hilfe seiner Leistungen hergestellt wurden, sowie auf kostenlose überlassung eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

5.3 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" hat Anspruch auf übergabe von je 10 bis 20 einwandfreien, ungefalteten Exemplaren eines Werbemittels, das für von ihm gestaltet Produkte/Leistungen hergestellt wurde. Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" darf Ablichtungen der auf Grund seiner Vorschläge, Ideen oder Gestaltungen geschaffenen Produkte/Leistungen und Werbemittel veröffentlichen und zu seiner Eigenwerbung verwenden.

6. Korrektur und Produktionsüberwachung

6.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen sind der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" die Korrekturmuster (Autorkorrekturen) vorzulegen. Diese sind mit der Unterschrift auf jeder von der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" gelieferten Vorlage (Autorkorrektur-Ausdruck) zur Vervielfältigung zu genehmigen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für Texte.

7. Haftung

7.1 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen. Die Verwertung der Arbeiten der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" geschieht auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

7.2 Die für den Auftraggeber geschaffenen Werke sind persönliche geistige Schöpfungen. Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" haftet nicht für ihre Neuheit.

7.3 Eine eventuelle Haftung der Firma "Wüstefeld Medienproduktion" beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen. Für von einfachen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden besteht eine eventuelle Haftung nur im Falle von Vorsatz.

7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen sowie der übergabe der Autorkorrektur durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Konstruktion.

7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen bzw. Autorkorrektur-Ausdrucke entfällt jede Haftung für die Firma "Wüstefeld Medienproduktion".

7.6 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe/Produkte/Leistungen haftet die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" nicht.

7.7 Soweit die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Firma "Wüstefeld Medienproduktion". Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

7.8 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand/Datenschutz

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung von "Wüstefeld Medienproduktion". Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.

8.2 Die Firma "Wüstefeld Medienproduktion" ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

 

Stand 01. Juli 2006

 
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